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Auch für Betriebe, die
schon seit einiger Zeit erfolgreich am Markt
tätig sind, gibt es eine Reihe von
Möglichkeiten, öffentliche Hilfe in Anspruch
zu nehmen. |
Öffentliche
Darlehen
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Sowohl für Investitionen als auch für einen
zusätzlichen Betriebsmittelbedarf hält die
öffentliche Hand (z.B. über die NRW.Bank und die
KfW) diverse Darlehen bereit – im Einzelfall
auch schon mal, wenn die Besicherung nicht
ganz ausreicht. |
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Die Vorteile (z.B.
tilgungsfreie Anlaufphase, außerplanmäßige
Tilgungsmöglichkeiten etc.) stehen (fast) jedem
Unternehmen zur Verfügung. Welche Darlehen konkret
zu Ihrem Vorhaben und Ihren Voraussetzungen passen,
können wir gern in einem persönlichen Gespräch
klären. Bitte rufen Sie uns an.

Bezuschussung
von Gründungs- und Unternehmensberatungen
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Beratungsprogramm Wirtschaft
Das Land NRW bezuschusst die
Inanspruchnahme
von Unternehmens-
beratern durch
Existenzgründer und
Unternehmen bis zu fünf
Jahren nach der
Gründung bzw. nach der
Übernahme. |
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Durch das Beratungsprogramm
Wirtschaft werden 50 Prozent der Beratungskosten vom
Land übernommen. Jedoch werden pro Beratungstag
maximal 500 € Zuschuss gewährt.
Bei Beratungen vor der Gründung
können bis zu vier Beratungstage gefördert werden.
Im Ausnahmefall einer Betriebsübernahme können sogar
bis zu sechs Tage bezuschusst werden. Bei
Festigungsberatung bis zu fünf Jahre nach der
Gründung können zehn Tage gefördert werden. Pro
Kalenderjahr ist die Förderung auf fünf Tage
begrenzt.
Vor der Beratung ist es notwendig, mit einer
zuständigen Kontaktstelle, für den Kreis Steinfurt
die WESt, ein Kontaktgespräch zu führen. Hier werden
die Fördervoraussetzungen abgeklärt sowie die
Anträge auf den Weg gebracht. Erst nach Erhalt des
Bewilligungsbescheides darf mit der Beratung
begonnen werden.
Flyer Beratungsprogramm
Wirtschaft [PDF - 40 KB]

Potenzial- und Arbeitszeitberatung
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Die Potenzialberatung
richtet sich
insbesondere an kleine und mittlere
Unternehmen, die bereits fünf Jahre am Markt
bestehen und sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigte haben. |
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Die
Firmen wollen neuen Herausforderungen offensiv
begegnen und dabei ihre Mitarbeiter aktiv in
notwendige betriebliche Veränderungsprozesse
einbinden.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten
max. 500 € pro Be-
ratungstag. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigte
können bis zu 10 und
Firmen ab 50 Beschäftigte können bis zu 15
Beratungstage gefördert
bekommen.
Arbeitszeitberatung zur Einführung neuer
Arbeitszeitmodelle können auch Betriebe in Anspruch
nehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen. Die
Potenzial- und Arbeitszeitberatung sind praxisnahe
Förderinstrumente, mit denen das Land NRW aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) externe
Beratungsleistungen finanziert. Der Zuschuss beträgt
50 Prozent der Beratungskosten max. 500 € pro
Beratungstag. Betriebe mit weniger als 50
Beschäftigte können bis zu 6 und Firmen ab 50
Beschäftigte können bis zu 9 Beratungstage
gefördert bekommen.

EU-Förderprogramme
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Die EU-Kontaktstelle
der WESt
bietet Beratung und Hilfestellung für
den Europäischen Markt und berät
zu EU-Förderprogrammen. |
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Näheres zu diesem Thema findet man
hier.

Förderprogramme Umwelt & Energie
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In Zeiten steigender
Energie- und
Rohstoffkosten sind immer mehr
Unternehmen auf der Suche nach
Einsparpotenzialen.
Für einzelne Maßnahmen können
Fördermittel beantragt werden. |
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Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme
finden Sie auf den Internetseiten der
EnergieAgentur.NRW.
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