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Auch für Betriebe, die schon seit einiger Zeit erfolgreich am Markt tätig sind, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  
Öffentliche Darlehen

Sowohl für Investitionen als auch für einen zusätzlichen Betriebsmittelbedarf hält die öffentliche Hand (z.B. über die NRW.Bank und die KfW) diverse Darlehen bereit – im Einzelfall auch schon mal, wenn die Besicherung nicht ganz ausreicht.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Helga Reckenfelderbäumer
(Mo + Di)
Tel.: 0 25 51 / 69 27 06
Sonja Trispel
Tel.: 0 25 51 / 69 27 07

Die Vorteile (z.B. tilgungsfreie Anlaufphase, außerplanmäßige Tilgungsmöglichkeiten etc.) stehen (fast) jedem Unternehmen zur Verfügung. Welche Darlehen konkret zu Ihrem Vorhaben und Ihren Voraussetzungen passen, können wir gern in einem persönlichen Gespräch klären. Bitte rufen Sie uns an.
 

 
Bezuschussung von Gründungs- und Unternehmensberatungen

Gründercoaching Deutschland

 

Das „Gründercoaching Deutschland“
ist ein Förderprogramm, bei dem
junge Unternehmen sowie Personen,
bis 5 Jahre nach Gründung einen
Beratungszuschuss beantragen können.

Ihr Ansprechpartner:
Christian Rapien
Tel.: 0 25 51 / 69 27 04

Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Seit dem 1. Oktober 2008 wurde das Gründercoaching um einen Förderbaustein erweitert. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit wurden die Zuschussanteile zu den Beratungskosten deutlich erhöht. Die Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit müssen Bewilligungsbescheide von der Arbeitsagentur für Leistungen nach dem SGB I und SGB II, Einstiegsgeld und Gründungszuschuss, vorweisen um die besondere Förderung zu erhalten. Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit muss der Beratungszuschuss innerhalb des ersten Jahres nach Gründung beantragt werden.

Durch das „Gründercoaching Deutschland“ werden 50% von der KfW Mittelstandsbank übernommen. Jedoch werden pro Tag max. 400€ Zuschuss übernommen und das max. Nettohonorar des Beraters darf eine Grenze von 6.000€ nicht überschreiten. Bei der besonderen Förderung aus der Arbeitslosigkeit werden bis zu 90% Zuschuss gefördert. Hier gilt ein max. Zuschuss pro Beratungstag von 720€. Das Nettohonorar des Beraters darf die Grenze von 4.000€ nicht überschreiten.

Vor der Beratung ist es notwendig mit einer der regionalen Anlaufstellen, hier ist es die Wirtschafts- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt), in Kontakt zu treten. Dort wird dann ein erstes Kontaktgespräch stattfinden, wo die ersten Fördervoraussetzungen abgeklärt werden und die Anträge auf den Weg gebracht werden. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit der Beratung begonnen werden.

Flyer Gründercoaching [PDF - 70 KB]



Potentialberatung

Unter dem Motto „Beschäftigungsfähigkeit“ fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) die Potentialberatung aus dem Europäischen Sozialfonds ESF.

Ihre Ansprechpartnerin:
Annerose Pott
Tel.: 0 25 51 / 69 27 76

Externe Beratungsleistungen werden mit 50 Prozent bis zu 500 Euro pro Beratungstag für maximal 15 Tage bezuschusst. Das Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 250 Beschäftigte.

Viele Betriebe sehen die Notwendigkeit, strategische Entwicklungsprozesse zu planen und einzuleiten. Ausgehend von den Handlungsfeldern Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Qualifizierungsbedarf, Altersstruktur und Fachkräftebedarf nutzen besonders kleinere Firmen die Möglichkeit über eine Stärken- und Schwächenanalyse Maßnahmen zu entwickeln, um Modernisierungsprozesse mit den Beschäftigten einzuleiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Das Förderinstrument wird kundenorientiert im Rahmen eines Scheckverfahrens beantragt. Das bedeutet: Direkt am Tag nach dem Fördergespräch mit der WESt kann das Unternehmen mit der Beratung starten.

Informationen zum Programm finden Sie hier



EU-Förderprogramme

Die EU-Kontaktstelle der WESt
bietet Beratung und Hilfestellung für
den Europäischen Markt und berät
zu EU-Förderprogrammen.

Ihre Ansprechpartner:
Udo Röllenblech
Tel.: 0 25 51 / 69 27 76

Näheres zu diesem Thema findet man hier.
 

Förderprogramme Umwelt & Energie
 

In Zeiten steigender Energie- und
Rohstoffkosten sind immer mehr
Unternehmen auf der Suche nach
Einsparpotenzialen.
Für einzelne Maßnahmen können
Fördermittel beantragt werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Helga Reckenfelderbäumer
(Mo + Di)
Tel.: 0 25 51 / 69 27 06
Sonja Trispel
Tel.: 0 25 51 / 69 27 07

Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme finden Sie auf den Internetseiten der EnergieAgentur.NRW.

 

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